Bundesregierung plant Verbot von Leerverkäufen
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einem Gesetzentwurf zugestimmt, mit dem ungedeckte Leerverkäufe verboten werden sollen. Das Verbot soll für Aktien und Schuldtitel von Mitgliedsstaatend er Eurozone gelten und nach Angaben der Regierung dazu beitragen, die Stabilität an den Finanzmärkten zu verbessern. Derzeit gilt ein von der Bafin verhängtes Verbot, dass sich allerdings nur auf die Aktien von Finanzunternehmen bezieht. Neben Leerverkäufen in Aktien und Staatsanleihen soll auch der Abschluss ungedeckter Kreditausfallversicherungen verboten werden. Gedeckte Leerverkäufe sollen auch in Zukunft noch möglich sein. Sie sollen allerdings transparenter werden. So soll zum einen die Bafin über Netto-Short-Positionen informiert werden. Zum anderen soll es bei größeren Shortpositionen einzelner Marktteilnehmer auch eine Publizitätspflicht geben. Die Meldepflichten sollen auch für derivative Finanzinstrumente gelten, die einem Leerverkauf in einer Aktie entsprechen.
Einen Kommentar hinterlassen