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Wertpapiere

28 Oktober 2008 2 Kommentare

Es gibt verschiedene Arten von Wertpapieren. Da sind zum einen die Urkunden, die eine Forderung oder aber ein privates Recht bescheinigen. Natürlich fallen darunter auch Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Der Inhaber dieses Wertpapieres kann die ihm darauf zugestandenen Rechte jederzeit geltend machen. Die Urkunde bzw. das Wertpapier soll lediglich den Nachweis über das im Wertpapier festgehaltene Recht darstellen. Ist das Wertapier nicht auffindbar, so kann kein Recht geltend gemacht werden. Die Schweizer haben durch ihr Obligationsrecht eine sehr gute Definition für das Wort Wertpapier gefunden: „Wertpapier ist jede Urkunde mit der ein Recht derart verknüpft ist, dass es ohne die Urkunde weder geltend gemacht noch auf andere übertragen werden kann.“ Viele Dokumente fallen in die Kategorie Wertpapier. Da wären die Aktien und Anteilscheine, verzinsliche Wertpapiere, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kassenobligationen, Rentenpapiere, Optionsscheine, Wandelanleihen, jegliche Art von Zertifikaten, Schecks und natürlich auch Wechsel. Wenn man es ganz genau nimmt, sind sogar Briefmarken eine Art Wertpapier, denn man nimmt indem man eine Briefmarke nutzt die Dienstleistung der Deutschen oder Ausländischen Post in Anspruch. Die so genannten Effekten sind an der Börse gehandelte und vertretbare Wertpapiere. Man kann sich auch durchaus als Halter einer Aktie registrieren lassen, so muss nicht mehr die Aktie an sich vorgezeigt werden, sondern man kann sich einfach ausweisen. Man kann auch nicht jedes Wertpapier verbriefen lassen, ausgeschlossen hiervon sind Quittungen, Schuldscheine und auch Kaufverträge, ebenso die einfachen Legitimationsurkunden wie Garderobenmarken, Gepäckaufbewahrungsscheine, Reperaturscheine etc. Die Einschränkung wird auch auf die Rektapapiere ausgedehnt, da diese im Allgemeinen keine Wertpapiere sind. Man kann an drei wichtigen Punkten erkennen welche Papiere keine wirklichen Wertpapiere sind. Gutscheine aus Kaufhäusern die man oft in Zeitschriften findet oder die direkt vom Kaufhaus ausgegeben werden sind keine Wertpapiere, denn auch wenn der Gutschein einem einräumt für einen gewissen Preis etwas zu erstehen, so kann es nicht kraftlos erklärt werden. Auch Banknoten sind keine Wertpapiere mehr. Vor Jahren gab es noch für jede Banknote eine Golddeckung und war dadurch natürlich ein Wertpapier weil man diese jederzeit hätte gegen Gold tauschen können. 1973 hat dies jedoch der US – Dollar geändert und somit auch viele andere Währungen die dem Beispiel folgten. Auch Reisepässe oder jegliche Arten von ID Karten sind keine Wertpapiere da diese kein Privatrecht verbriefen, sondern öffentlich rechtliche Rechtspositionen vertreten. Grundsätzlich dienen Wertpapiere als Nachweise über Kapital oder aber auch diverse andere Dienstleistungen. Zum Beispiel wenn man jemandem Geld leiht und diesen dann einen Schuldschein unterschreiben lässt. So kann man dann die Schuld des anderen nachweisen. Verliert man nun diesen Schuldschein muss man auf andere Art und Weise an einen Beweis kommen, verliert jedoch durch den Verlust des Schuldscheines nicht automatisch das Recht auf sein Geld, da es sich lediglich um eine Beweisurkunde handelt. Allerdings kommt es auch hier auf den genauen Wortlaut an, denn wurde geschrieben das derjenige der diesen Schuldschein bei sich trägt das Geld bekommen soll, ist dieser natürlich nicht in der Lage ohne den Schuldschein sein Geld wieder zu bekommen. Somit hat in diesem Fall dann diese Urkunde bzw. der Schuldschein eine Lieberationsfunktion, zu Deutsch auch Befreiungsfunktion zugunsten des Schuldners.

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2 Kommentare »

  • Ricarda Stroh schreibt:

    Super Erklärung für die Wertpapiere.
    Interessanter Beitrag

  • Stillhalter schreibt:

    Wobei man Aktien und Optionsscheine nicht in einen Topf werfen sollte. Aktien verbriefen ein Miteigentumsrecht an einem Unternehmen. Während Optionsscheine ein Recht verbriefen, das zugrunde liegende WP zu einem bestimmten Kurs kaufen oder verkaufen zu dürfen. Hier gibt es keine Stimmrechte, keine Dividende (falls eine ausgeschüttet wird).

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