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Forex Trading: Devisen über CFDs handeln hat steuerliche Konsequenzen

16 Dezember 2013 0 Kommentare

Ein beachtlicher Teil der von Privatanlegern am Forex Markt durchgeführten Transaktionen wird über CFDs abgewickelt. Abgesehen von einigen technischen Details ist das vor allem steuerlich relevant.

Wird ein Währungsgeschäft über den rechtlichen Mantel eines CFDs abgewickelt tätigt der Broker die Transaktion am Forex Spot Markt und erstellt zeitgleich einen CFD zwischen sich und seinem Kunden. Der Differenzkontrakt regelt die wechselseitigen Zahlungsansprüche infolge von Änderungen des zugrundeliegenden Wechselkurses.

Forex als CFD – öfter als gedacht

CFDs werden gemeinhin mit anderen Basiswerten in Verbindung gebracht. Technisch bzw. ökonomisch betrachtet besteht aber eine große Kongruenz zu einem Währungsgeschäft. Eröffnet ein Trader eine Longposition über ein Standard-Lot im EUR/USD nimmt er genau genommen einen Kredit in USD auf und legt den gesamten Kreditbetrag zeitgleich in EUR an.

Wertet der EUR gegen den USD auf muss bei der Glattstellung der Position nicht das gesamte EUR-Guthaben eingesetzt werden um den USD-Kredit zu tilgen. Die Differenz entspricht dem Gewinn des Traders (in der Praxis natürlich abzüglich der Finanzierungskosten, Kommissionen und Spreads.

Nichts anderes passiert bei der Eröffnung einer Longposition in einem DAX-CFD. Hier wird ein Kredit (in „Geld“) aufgenommen und der Kreditbetrag in den Index investiert. Wertet der Index „gegen Geld auf“, steigt also sein Kurs, kann der aufgenommene Kredit mit weniger als 100 Prozent des im Index angelegten Guthabens getilgt werden.

Abgeltungssteuer greift nur bei CFDs

Grundsätzlich fallen Gewinne aus Währungsgeschäften nicht unter die Abgeltungssteuer, weil es sich bei Devisen steuerrechtlich betrachtet um eigenständige Wirtschaftsgüter handelt. Dann kommt der persönliche Steuersatz des Anlegers zur Anwendung. Zudem erfolgt keine Abführung der Steuer auf Bankebene – die Gewinne müssen (!) dem Finanzamt im Rahmen der Steuererklärung mitgeteilt werden.

Diese Regelung gilt nicht, wenn das Währungsgeschäft im Mantel eines CFDs abgewickelt wird. CFDs fallen als Termingeschäfte unter die Abgeltungssteuer, so dass Gewinne pauschal mit 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer besteuert werden. Maßgeblich für die Zuordnung zu einem der beiden Sachverhalte ist, ob ein tatsächlicher Auslieferungsanspruch besteht oder lediglich ein Anspruch auf Barausgleich. Was der Fall ist verraten die Geschäftsbedingungen des Brokers.

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