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FXdirekt-Pleite: Kunden sollen entschädigt werden

30 Januar 2013 0 Kommentare

Die rund 3200 Kunden der insolventen Oberhausener FXdirekt Bank können auf eine Entschädigung hoffen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellte den Entschädigungsfall fest und machte damit den Weg für den Start des Entschädigungsverfahrens frei. Zuständig ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Diese hatte mittlerweile zugesagt, alle festgestellten Ansprüche erfüllen zu wollen. Das Verfahren könnte sich aber noch etwas hinziehen, weil die EdW möglicherweise auf einen Kredit vom Bund angewiesen ist. Die EdW verfügt eigenen Angaben zufolge über einen „hohen einstelligen Millionenbetrag“ und erwartet überdies laufend weitere Einnahmen aus Beiträgen.
Forex Broker-Pleite: Begrenzte Einlagensicherung
Wie hoch die Entschädigungssumme ausfallen wird, ist derzeit noch unklar. Der Schutzumfang der EdW wurde anders als die Zusagen der Einlagensicherung von Banken in den vergangenen Jahren nicht erweitert. Geschützt sind 90 Prozent der Forderungen jedes Anlegers – pro Kunde aber maximal 20.000 Euro. Bis vor wenigen Jahren galten diese Sicherungsgrenzen auch für die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Im Zuge der Finanzkrise wurden diese aber auf 100.000 Euro pro Anleger angehoben.
Die Bafin hatte kurz vor Weihnachten ein Moratorium über die FXdirekt Bank verhängt und Anfang Januar Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Duisburg gestellt. Der Handel mit Währungen und CFDs basiert darauf, Vermögenswerte zu handeln, ohne diese zu besitzen. Deshalb verwahrt ein Forex- und CFD-Broker mit offenen Kontrakten auch keine Vermögenswerte seiner Kunden, die im Insolvenzfall unabhängig von der Finanzlage des Instituts vollständig auszuhändigen wären.
FX-Broker im Ausland und Einlagensicherung
Anleger sollten bei der Wahl eines FX-Brokers auch auf die Einlagensicherung achten. Das gilt insbesondere für Broker mit Sitz im weniger streng regulierten Ausland. Einige Anbieter werben mit etablierten Einlagensicherungssystemen, wie zum Beispiel der britischen FSCS. Hier kommt es leicht zu Missverständnissen. Ein auf Zypern regulierter Broker kann Kundenkonten bei einer britischen Bank führen. Im Fall der Insolvenz dieser Bank wäre dann tatsächlich die FSCS zuständig. Die Zuständigkeit gilt üblicherweise aber nicht für Gelder, die in offenen Geschäften als Margin gebunden sind.
Auch wenn eine staatliche Einlagensicherung zuständig ist, muss dies nicht mit absoluter Sicherheit gleichzusetzen sein. Eine staatliche Einlagensicherung ist so stark wie der zuständige Staat bzw. die jeweilige Volkswirtschaft. Akquiriert der Finanzsektor eines kleinen Landes in großem Stil Auslandskapital und kommt es daraufhin zu einer systemischen Krise, können die Sicherungsmechanismen rasch überfordert sein.

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