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Bekannter Forex Broker ist pleite: Forex Trading und Einlagensicherheit

27 Dezember 2012 0 Kommentare

Kurz vor den Feiertagen schockte die Meldung die Forex Trader im deutschsprachigen Raum: Die Bafin verhängte am 21. Dezember ein Moratorium über die Fxdirekt Bank AG. Die Pleite des Market Makers ist Anlass genug, die Sicherheit der Kundengelder im Forex Handel unter die Lupe zu nehmen: Was passiert mit dem Geld der Kunden, wenn ein Forex Broker insolvent wird?

Im Fall der Fxdiret Bank AG gestaltet sich die Sachlage verhältnismäßig einfach. Der Broker verfügt nicht über ein Vollbank-Lizenz und gilt damit nicht als Einlagenkreditinstitut. Deshalb kommt eine Entschädigung über die gesetzliche Einlagensicherung (Entschädigungseinrichtung deutscher Banken, EdB GmbH), nicht in Betracht. Auch die freiwillige, erweiterte Sicherung (Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken) ist nicht zuständig.

Wenn die Bafin für die Fxdirekt Bank AG den Entschädigungsfall feststellt, ist die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zuständig, der das Institut zugeordnet ist. Die Feststellung des Entschädigungsfalls durch die Bafin ist notwendige Bedingung für Entschädigungen durch die EdW.

Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach deutlich enger begrenzt als bei Einlagenkreditinstituten, bei deren Insolvenz die gesetzliche Einlagensicherung 100.000 Euro pro Kunde ohne Selbstbehalt abdeckt. Bei der EdW erhalten geschädigte Anleger 90% ihrer Forderung, höchstens jedoch 20.000 Euro. Diese Höchstgrenze gilt für alle Konten und Depots eines Anlegers gemeinsam. Sie erhöht sich ausdrücklich NICHT, wenn Gelder auf verschiedenen (Unter-)Konten angelegt waren bzw. sind. Ein Entschädigungsanspruch besteht ausschließlich für Forderungen, die auf Euro oder die Währung eines EU-Mitgliedstaates lauten: Forderungen in GBP sind dadurch abgedeckt, Forderungen in CHF nicht. Bei Finanzinstrumenten spielt die Währung hingegen keine Rolle.

Die Bafin veröffentlicht die Feststellung des Entschädigungsfalls im Bundesanzeiger. Die EdW kontaktiert eigenen Angaben zufolge im Anschluss daran betroffene Anleger und übersendet Formulare zur Geltendmachung einer Entschädigung. Die Ansprüche sollten durch geeignete Belege untermauert werden.

Zur Ermittlung der Höhe von Entschädigungsansprüchen heißt es bei der EdW: „Bei der Berechnung der Höhe Ihres Entschädigungsanspruchs wird der Marktwert Ihrer Finanzinstrumente bei Eintritt des Entschädigungsfalls bzw. der Betrag der hieraus resultierenden Gelder zugrunde gelegt.“ Das ist im Hinblick auf den Handel mit Devisen und CFDs vermutlich so zu verstehen, dass Longpositionen zu einem ggf. hypothetischen Geldkurs und Shortpositionen zum Briefkurs abgerechnet werden.

Viele Broker – vor allem solche mit Sitz im Ausland – unterhalten Kundengelder bei Kreditinstituten mit Vollbanklizenz getrennt vom eigenen Betriebsvermögen. Dann sollte gelten, dass bei einer Broker-Pleite ausschließlich der Teil des Geldes in Gefahr ist, der zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit in offenen Geschäften gebunden war.

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