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Ständige Fazilitäten

Als Leitzinsen werden drei Zinssätze bezeichnet, mit denen die Europäische Zentralbank die Zins- und Geldmengenentwicklung beeinflussen will. Es handelt sich dabei um die Einlagenfazilität, die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Hauptrefinanzierungsfazilität.

Die Hauptrefinanzierungsfazilität ist das wichtigste geldpolitische Instrument der EZB. Wenn in den Medien vom „Leitzins“ die Rede ist, ist damit die Hauptrefinanzierungsfazilität gemeint. Zu diesem Zinssatz verleiht die Zentralbank zeitlich befristet Liquidität an Geschäftsbanken. Diese müssen dafür im Gegenzug Wertpapiere bei der EZB als Sicherheit hinterlegen. Senkt die EZB diesen wichtigen Zinssatz, wirkt sich dies unmittelbar auf die Zinsen am Geldmarkt aus. Die Zentralbank vergibt jede Woche Kredite zum Hauptrefinanzierungssatz an Geschäftsbanken und steuert damit direkt die Geldmenge. Sie legt ein Volumen fest, das dem Bankensektor zur Verfügung gestellt wird. Banken können dann einen Zinssatz bieten, den sie bereits sind für die Geldleihe zu zahlen. Die Zentralbank legt jedoch einen Mindestbietungssatz fest, der bei den Geboten nicht unterschritten werden darf.

Nach Eingang aller Gebote bestimmt die EZB dann einen so genannten marginalen Zinssatz“: Banken, deren Gebot oberhalb dieser Grenze liegt, werden in vollem Umfang mit Liquidität bedient. Banken, deren Gebot exakt dem marginalen Zinssatz entspricht, erhalten gemäß einer Zuteilungsquote liquide Mittel. Banken, deren Gebot unterhalb des marginalen Zinssatzes liegt, gehen leer aus und müssen sich über den Geldmarkt Finanzmittel beschaffen. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität ist ein anderer Zinssatz, den die EZB festlegt. Zu diesem Zinssatz können sich Geschäftsbanken, die für Transaktionen mit der Notenbank zugelassen sind, jederzeit und auf eigenen Antrag hon Geld leihen. Sie müssen allerdings wie auch bei der Hauptrefinanzierungsfazilität notenbankfähige Wertpapiere als Sicherheit hinterlegen. Der wesentliche Unterschied zur Hauptrefinanzierungsfazilität besteht in der ständigen Möglichkeit für die Banken, sich mit Liquidität zu versorgen.

Die Spitzenrefinanzierungsfazilität gibt die Obergrenze des Zinskorridors am Geldmarkt an. Keine Bank wird sich bei einem Marktteilnehmer Geld leihen, der dafür mehr Zinsen verlangt als die Zentralbank.
Das Gegenstück zur Spitzenrefinanzierungsfazilität ist die Einlagenfazilität, den dritten Bestandteil der EZB-Leitzinsen darstellt. Zu diesem Zins können Geschäftsbanken jederzeit Liquidität bei der Zentralbank anlegen. Die Einlagenfazilität bildet somit die Untergrenze der Zinsen am Geldmarkt. Keine Bank wird Geld bei einem Marktteilnehmer anlegen, der dafür weniger Zinsen zahlt als die Zentralbank. Änderungen der Leitzinsen schlagen fast immer direkt auf den Geldmarkt durch. Die EZB verändert in der Regel alle drei Zinsen zeitgleich, zumindest aber hält sie den Abstand zwischen Spitzen- und Hauptrefinanzierungsfazilität erfahrungsgemäß bei einem Prozentpunkt. Diese Faustregel gilt zumindest unter normalen Marktbedingungen. Während der Finanzkrise in den Jahren 2007 bis 2009 wich die Zentralbank allerdings von einigen Gewohnheiten ab.

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